Allgemeine Bedingungen

Die Vermietdauer wird pro Tag oder für ein Wochenende angegeben. Pro Tag: 24H, Wochenende von Freitag 16:00 Uhr bis Montag 09:00 Uhr.

Der Vermieter zeichnet sich ausschließlich für den verkehrssicheren Zustand des gegenständlichen Anhängers zum Zeitpunkt der Übergabe verantwortlich. Weitere, wie auch immer geartete, Ansprüche an den Vermieter könne nicht gestellt werden. Der Mieter hat sich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand des Anhängers zur überzeugen. Festgestellte Mängel sind ggf. vor Fahrtantritt im Mietvertrag festzuhalten. Defekte Anhänger oder Zusatzausrüstungen dürfen nicht verwendet werden!

Der Mieter haftet zur Gänze für alle Schäden die auf grobe Fahrlässigkeit, Willkür, Überladung, Beschädigung, Unfall usw. zurückzuführen sind. Optional kann eine Vollkasko-Versicherung mit einer Selbstbeteiligung von 750€ gegen Aufpreis abgeschlossen werden. Die Haftung für Schäden, die durch die Teilkasko abgedeckt werden, ist mit einer SB von 500€ belegt.

Die Miete sowie die Kaution sind vor Fahrtantritt, bzw. zum Zeitpunkt der Mietverlängerung fällig! Überschreitet der Mieter die vereinbarte Mietdauer im mehr als eine Stunde, wird jeweils ein ganzer Tag berechnet. Bei einer Überschreitung von mehr als 3 Werktagen, behält sich der Vermieter vor, eine Strafanzeige wegen Unterschlagung zu erstatten. Eine mündliche Verlängerung der Mietdauer ist nicht möglich.

Die Kaution gilt nicht als Miete! Kautionen werden ohne Rückfragen zur Abdeckung etwaiger Schäden verwendet.

Im Falle der Übernahme eines Anhängers durch einen Mitmieter, bekundet dieser durch seine Unterschrift, dass er vom Mieter zur Übernahme und Verwendung beauftragt wurde und mit den hier genannten Bedingungen einverstanden ist.

Der Mieter (oder Mitmieter) verpflichtet sich:

a) Den gemieteten Anhänger auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen vom Zugfahrzeug getrennt abzustellen. Ausgenommen für die Zeit des Be- und Entladens.

b) Den Anhänger für die Dauer der Halte- und Parkzeiten mittels des an der Deichsel verfügbaren Zylinderschlosses gegen Diebstahl zu sichern.

c) Jede Beschädigung oder Diebstahl unverzüglich dem Vermieter zu melden.

d) Den Anhänger schonend zu behandeln, für die ständige Verkehrssicherheit zu sorgen (Reifendruck, Beleuchtung etc.) sowie gereinigt zu retournieren.

e) Im Falle eines Unfalles, Diebstahl etc. ist unverzüglich ein polizeiliches Protokoll erstellen zu lassen (im Verursacherland). Wenn notwendig auch Anzeige (bzw. Selbstanzeige) zu erstatten. Unfall-, Diebstahlbericht etc. sind dem Vermieter innerhalb einer Woche zu übermitteln. Eine unverzügliche mündliche Meldung an den Vermieter ist trotzdem zu erstatten.

f) Den Rücktransport des gemieteten Anhängers sicherzustellen. Auch nach einem Unfall, unabhängig vom Verschulden!

g) Etwaige Überprüfungen oder Zerlegungsarbeiten am Anhänger erst nach ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Vermieters durchzuführen.

h) Die gesetzlichen Grenzwerte (Nutzlast, Höchstgeschwindigkeit, etc.) sind einzuhalten. i) Der genaue Zeitpunkt der Abholung und Rückgabe sind im Mietvertrag festzuhalten!

Jegliche Haftungsbeschränkung entfällt insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit sowie bei Nichtbeachtung der zulässigen Durchfahrtshöhe und/oder -breite (§ 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO).